Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Klützer Winkel vom 23. 6. 2025
3. Stand Zweitwohnungssteuer:
• Boltenhagen, Hohenkirchen, Kalkhorst, Klütz – Hauptveranlagung erfolgt
(Bescheide nur für unproblematische Fälle für 2025)
• Abfordern der Erklärungen für die restlichen Bescheide ab Juli
(Anhörungsschreiben werden besser an die Empfänger wie Eigentümer, Mieter,
Kapitalanleger etc. angepasst – dadurch evtl. weniger Rückfragen)
• Reihenfolge bei Versand der Bescheide erfolgt nach Schweregrad von leicht zu
schwer
• Zeitlicher Beginn der Bearbeitung ist etwa wie letztes Jahr – es wird alles getan
um Verjährungen zu vermeiden, sie können aber entstehen
• Widersprüche: über 700 – bisher keine Bearbeitung und auch weiterhin keine
Bearbeitung möglich
Auszug aus der Sachverhaltsdarstellung zur Beschlussvorlage - BV/12/25/085 Gemeindevertretung Boltenhagen vom 19. 6. 2025Sachverhaltsdarstellung zur Beschlussvorlage - BV/12/25/085 Gemeindevertretung Boltenhagen vom 19. 6. 2025
Das Jahresergebnis des Haushaltsjahres 2024 für die Zweitwohnungssteuer beläuft sich auf 2.533.792,80 €. Dieses Jahresergebnis setzt sich aus den Neu- bzw. Rückveranlagungen aufgrund der neuen Satzung sowie den Erstattungen, welche durch vorangegangene Widerspruchs- und Klageverfahren aufgrund der alten Satzung verursacht wurden, zusammen.
Die Anzahl der versendeten Bescheide auf der Grundlage der neuen Zweitwohnungssteuersatzung vom 14.12.2023 belaufen sich auf 1.250.
Die Summe dieser Veranlagungen aufgrund der neuen Satzung ohne die o. g. Erstattungen der Widerspruchs- und Klageverfahren aufgrund der alten Satzung beträgt 3.143.397,77 €. Diese Summe setzt sich wie folgt zusammen:
Für das Steuerjahr 2024 wurden per Einjahresbescheide 354.566,99 € veranlagt (Soll-Einnahme). Die Veranlagungen für die Steuerjahre 2020-2024 (Mehrjahresbescheide) betragen 2.788.830,78 € (Soll-Einnahme).
Neu-Veranlagungen 2024 |
354.566,99 € |
Veranlagungen 2020-2024 |
2.788.830,78 € |
Summe |
3.143.397,77 € |
Aufgrund der fehlenden Bearbeitungszeit infolge des hohen Arbeitsaufwandes für die Erhebung und Veranlagung der Zweitwohnungssteuer sowie die Vorbereitungen zur Grundsteuer-Reform im Jahr 2024 konnten etliche Fälle nicht bearbeitet werden. Dadurch sind für das Steuerjahr 2020 schätzungsweise 1.251.840,00 € an Zweitwohnungssteuern verjährt. Etwa die gleiche Summe könnte bei Nicht-Bearbeitung der Erklärungen für das Jahr 2021 ebenfalls verjähren. Zusätzlich verjähren mit Ablauf des Jahres 2025 für das Steuerjahr 2021 aufgrund von Eigentümerwechseln schätzungsweise 229.440,00 €. Die neuen Eigentümer müssen jedoch für die Abgabe der notwendigen Erklärung für die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in den nächsten Monaten noch angeschrieben werden.
Derzeit liegen gegen die Zweitwohnungssteuerbescheide der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen 571 Widersprüche vor und müssen dringend bearbeitet werden. Aufgrund der Grundsteuer-Reform ist ebenfalls mit Widersprüchen gegen die Grundsteuerbescheide zu rechnen. Eine Behörde hat gemäß der Verwaltungsgerichtsordnung 3 Monate Zeit einen Widerspruch zu bearbeiten. Diese Frist ist bei den vorliegenden Widersprüchen bereits abgelaufen. Nach Ablauf der Frist drohen Untätigkeitsklagen durch die Widerspruchsführer beim Verwaltungsgericht Schwerin.
Das hohe Arbeitsaufkommen sowie die einzuhaltenden Fristen machen dringend zusätzliche Arbeitskräfte zur Unterstützung der Steuersachbearbeiterinnen notwendig. Der zeitliche Aufwand für die Zweitwohnungssteuer fällt aufgrund der Fallzahlen in den Gemeinden sehr unterschiedlich aus. Dies wird in den öffentlich-rechtlichen Verträgen entsprechend berücksichtigt. Die Gemeinden tragen den für ihre Gemeinde benötigten Personal- und Sachaufwand verursachergerecht, ohne Einfluss auf die Amtsumlage zu nehmen.
Die voraussichtlichen Personalkosten (Arbeitgeber-Brutto) für die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen belaufen sich auf etwa 371.175,00 €. Diese Kosten beziehen sich auf einen Anteil von 5,52 Vollbeschäftigteneinheit (VbE) der Entgeltgruppe 8 Stufe 2 und einen Anteil von ~ 0,77 VbE (30 h/Woche) der Entgeltgruppe 6 Stufe 2.
Auszug aus den Antworten der Amtsverwaltung Klützer Winkel auf den Prüfauftrag aus der Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Klützer Winkel vom 31. März 2025
https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/vo020?0